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Kameraden erhalten Ehrenzeichen im Brandschutz

02.10.2022

Ministerpräsident Dietmar Woidke und Innenminister Michael Stübgen haben bei einem Festakt in Klaistow (Potsdam-Mittelmark) Ehrenzeichen im Brand- und Katastrophenschutz des Landes Brandenburg verliehen.

 

Innenminister Stübgen erklärte, das Ehrenzeichen sei „Ausdruck tiefempfundener Wertschätzung“. Die Ausgezeichneten würden nicht selten Freizeit und Privatleben opfern. „Wenn sich woanders Freunde treffen oder Familien zusammen sind, setzen sie sich für die Gesellschaft ein“, sagte der Innenminister.

 

Auch drei Kameraden aus der Prignitz wurden geehrt.

Stadtwehrführer Maik Müller (FF Perleberg), Bodo Schulz (FF Schönebeck) und Beate Mundt (FF Quitzow) wurde in diesem Jahr das Ehrenzeichen im Brandschutz in Silber am Bande verliehen. Alle drei erhielten diese Ehrung in Anerkennung ihrer besonderen Leistungen im Brandschutz.

 

Ministerpräsident Dietmar Woidke: „Heute Abend werden Menschen für ein Engagement geehrt, das nicht selbstverständlich ist. Ausgezeichnet werden Bürgerinnen und Bürger, die seit vielen Jahren und Jahrzehnten im Brand- und Katastrophenschutz aktiv sind. Sie investieren ganz selbstverständlich Zeit neben ihrem Beruf und ihrer Familie, um immer dann zur Stelle zu sein, wenn Hilfe gebraucht wird.“

 

Der Prignitzer Landrat Christian Müller, Kreisbrandmeister Holger Rohde und Sachgebietsleiter Brand- und Katastrophenschutz Marcus Bethmann ließen es sich nicht nehmen persönlich am Festakt zur Verleihung der Ehrenzeichen teilzunehmen.

 

Landrat Müller zählte zu den ersten Gratulanten: „Im Namen der Einwohnerinnen und Einwohner unseres Landkreises meinen herzlichen Dank. Ihr Dienst ist für die Bürgerinnen und Bürger von unmessbarem Wert. Wir hoffen, dass Sie sich weiterhin im Brandschutz engagieren.“

 

Hintergrund:

Ehrenzeichen im Brandschutz werden an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr, der Berufs-, Betriebs- und Werkfeuerwehren verliehen. Darüber hinaus kann das Ehrenzeichen im Brandschutz als Sonderstufe in Gold auch an andere Personen verliehen werden. Das gleiche gilt für das Ehrenzeichen im Katastrophenschutz. Voraussetzung für die Verleihung der Ehrenzeichen sind besondere Leistungen, die erheblich über die regelmäßige Tätigkeit im Brand- und Katastrophenschutz hinausgehen.

 

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