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Einsatzmittel auch bei Nacht

Einsatzmittel auch bei Nacht?

 

Man stellt sich wohl oft die Frage, wenn man mitten in der Nacht durch lautes Einsatzhorn aufwacht, warum denn die Feuerwehr auch bei wenig Verkehr und bei Nacht das Martinshorn einschaltet.


Wenn die Feuerwehr alarmiert wird, dann zählt meist jede Sekunde.

Bei einem schweren Verkehrsunfall oder einem Wohnhausbrand entscheiden oftmals Minuten über Leben und Tod. Das Ziel der Feuerwehr ist es so schnell wie möglich bei der Einsatzstelle zu sein, um verletzen Personen zu helfen und Sachschäden zu minimieren.

 

Nach § 35 der Straßenverkehrsordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist. Nach § 38 darf blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.


Wenn man sich den §38 StVO nun genauer ansieht, so fällt einem auf, dass das darin benannte Wegerecht nur in Anspruch genommen werden darf, wenn das Blaulicht und das Einsatzhorn eingeschaltet ist. Ist dies nicht der Fall, so haftet der Fahrzeugführer bei einem eventuellen Verkehrsunfall mit dem Einsatzfahrzeug selbst. Aus diesem Grund fährt die Feuerwehr auch bei Nacht mit Einsatzhorn. Es kann immer passieren (auch bei wenig Verkehr!), dass andere Verkehrsteilnehmer die Feuerwehr nicht wahrnehmen, weil kein Warnton zu hören ist.


Die Feuerwehr benutzt auch in der Nacht das Einsatzhorn zur eigenen Sicherheit und nicht um Anwohner aufzuwecken oder zu verärgern.

Download der ADAC-Broschüre: Blaulicht und Martinshorn - was tun?